Kunden-Information der Verbands- und Gemeindewerke
Durch eine Änderung der Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungs-gesetz werden für Zahlungsrückstände bei Forderungen der Verbands- und Gemeindewerke zukünftig deutlich höhere Mahngebühren als bisher anfallen. Dies betrifft alle zu leistenden Gebühren, Abgaben und auch die Stromentgelte.
Durch die neue Kostenordnung, sind die Mahngebühren zukünftig wie folgt zu erheben:
Mahnung mit Gesamtbetrag |
Mahngebühr |
- bis einschließlich 100,00 Euro |
5,00 Euro |
- bis einschließlich 500,00 Euro |
10,00 Euro |
- bis einschließlich 1.000,00 Euro |
15,00 Euro |
- bis einschließlich 5.000,00 Euro |
50,00 Euro |
- bis einschließlich 10.000,00 Euro |
75,00 Euro |
- mehr als 10.000,00 Euro |
100,00 Euro |
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir auf Grund der gesetzlichen Vorgaben und im Sinne einer Gleichbehandlung aller Kunden, von einer Geltendmachung der Mahngebühren grundsätzlich nicht absehen können.
Vermeiden Sie Mahnkosten
Wir empfehlen Ihnen, den Verbands- und Gemeindewerken eine SEPA-Einzugsermächtigung zu erteilen, da dann die fälligen Beträge fristgerecht und automatisch von Ihrem Konto abgebucht werden. Hierdurch vermeiden Sie unnötigen Aufwand und Unannehmlichkeiten, welche durch verspätet eingehende Zahlungen entstehen.
Das Formular zur Erteilung der Einzugsermächtigung erhalten Sie in unserem Energiecenter in der Mittleren Ortsstraße 106 bzw. können Sie hier downloaden.
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