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Grundversorgung

Die Grundversorgung stellt sicher, dass alle Haushalte, für die die Gemeindewerke als Grundversorger zuständig sind, Energie zu den gleichen Bedingungen und Preisen erhalten können. Dazu schließen Grundversorger und Verbraucher in der Regel einen Vertrag ab, in dem die Einzelheiten der Belieferung festgehalten sind. Rechtsgrundlage der Grundversorgung ist die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).

Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass die Versorgung der Verbraucher mit Energie jederzeit gesichert ist. Die Ersatzversorgung der Gemeindewerke Rülzheim tritt ein, wenn Energie bezogen wird, ohne dass diese Energieentnahme einem bestimmten Vertrag zugeordnet werden kann. Es gelten hierbei die allgemeinen Preise und Bedingungen der Grundversorgung.