Stromnetz Rülzheim
Unser Versorgungsnetz gewährleistet die zuverlässige Versorgung mit Strom im Gemeindegebiet Rülzheim. Wir schaffen Transparenz und haben für Sie die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten und alle relevanten Informationen zu unserem Versorgungsnetz zusammengestellt.
Netzanschluss...
Netzzugang / Entgelte...
Verträge und Verfahren...
Veröffentlichungspflichten...
Grund- und Ersatzversorgung - Sonstiges...
Messstellenbetrieb...
Wiederverkäufernachweis...
Kontakt...
Elektromobilität...
Photovoltaik und Kraftwärmekopplung...
Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen
TAB 2019 (gültig ab 01.04.2019) Ergänzungen zur TAB 2019 TAB 2007 (gültig bis 31.03.2019)Allgemeine Netzanschlussbedingungen
NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) Ergänzende Bedingungen zur NAV Anlage 1 zu Ergänzende Bedingungen NAVAnträge und Verträge
Antrag Netzanschluss Strom Netzanschlussvertrag Strom in Niederspannung Antrag auf Inbetriebsetzung Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers Antrag BaustromanschlussDie Verträge „Netzanschluss“ und „Anschlussnutzung“ im Bereich Mittelspanung sind auf Anfrage erhältlich.
Bekanntmachung der Gemeindewerke Rülzheim zu NAV
Veröffentlichung gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 NAV
Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Gemeindewerke Rülzheim machen hiermit von ihrem Recht gem. § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG Gebrauch und verlangt von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage.
Dies bedeutet, dass mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag die Niederspannungsanschlussverordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen für alle mit der Gemeindewerke Rülzheim begründeten Niederspannungsanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzen, gelten. Der Text der NAV kann hier direkt abgerufen werden. Auf Wunsch übersenden wir die NAV auch gerne per Post.
Netzzugang / Entgelte
Internet – Veröffentlichungspflichten Stromnetzbetreiber
Grund- und Ersatzversorgung - Sonstiges
Wiederverkäufernachweis
Kontakt
Elektromobilität
Hand in Hand für mehr Flexibilität beim Laden
Sie wünschen sich für das Laden Ihres Elektroautos Sicherheit, Tempo und Komfort, dann sollten Sie sich für eine eigene Ladestation entscheiden. Ihr Elektroinstallateur ist für die Installation Ihrer Ladestation da und steht Ihnen bei sämtlichen Vorüberlegungen und Vorarbeiten zur Seite. Aufgrund der steigenden der Elektromobilität und der wachsenden Anzahl an Ladeeinrichtungen nimmt auch deren Einfluss auf unser Stromnetz stetig zu. Wir unterstützen den Ausbau von Ladeinfrastruktur und rüsten unser Netz für die kommenden Anforderungen. Auf dieser Seite finden Sie die Anmeldeformulare für die Ladeeinrichtungen und Informationsmaterial zum Thema Ladeeinrichtungen. Die Technische Richtlinie zum Anschluss von Ladeeinrichten enthält alle relevanten Fakten vom Anschluss bis zur Inbetriebnahme der Ladeeinrichtungen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Photovoltaik und Kraftwärmekopplung
Um eine Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb am Niederspannungs-netz der Gemeindewerke Rülzheim zu betreiben und anzuschließen ist eine entsprechende vorherige Anmeldung erforderlich.
Im Leitfaden für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Netz der Gemeindewerke Rülzheim ist das Vorgehen beschrieben: