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Stromnetz Hördt

Unser Versorgungsnetz gewährleistet die zuverlässige Versorgung mit Strom im Gemeindegebiet Hördt. Wir schaffen Transparenz und haben für Sie die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten und alle relevanten Informationen zu unserem Versorgungsnetz zusammengestellt.

Netzanschluss...
Netzzugang / Entgelte...
Verträge und Verfahren...
Veröffentlichungspflichten...
Grund- und Ersatzversorgung - Sonstiges...
Messstellenbetrieb...
Wiederverkäufernachweis...
Kontakt...
Elektromobilität...
Photovoltaik und Kraftwärmekopplung...

 
 

Netzanschluss

Die Verträge „Netzanschluss“ und „Anschlussnutzung“ im Bereich Mittelspanung sind auf Anfrage erhältlich.

Bekanntmachung des Gemeindewerk Hördt zu NAV
Veröffentlichung gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 NAV
Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) in Kraft getreten. Das Gemeindewerk Hördt ma-cht hiermit von seinem Recht gem. § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG Gebrauch und verlangt von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage.

Dies bedeutet, dass mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag die Niederspannungsanschlussverordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen für alle mit dem Gemeindewerk Hördt begründeten Niederspannungsanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzen, gelten. Der Text der NAV kann hier direkt abgerufen werden. Auf Wunsch übersenden wir die NAV auch gerne per Post.

 
 

Internet – Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber

 

Grund- und Ersatzversorgung - Sonstiges

 
 
 

Elektromobilität

Hand in Hand für mehr Flexibilität beim Laden

Sie wünschen sich für das Laden Ihres Elektroautos Sicherheit, Tempo und Komfort, dann sollten Sie sich für eine eigene Ladestation entscheiden. Ihr Elektroinstallateur ist für die Installation Ihrer Ladestation da und steht Ihnen bei sämtlichen Vorüberlegungen und Vorarbeiten zur Seite. Aufgrund der steigenden der Elektromobilität und der wachsenden Anzahl an Ladeeinrichtungen nimmt auch deren Einfluss auf unser Stromnetz stetig zu. Wir unterstützen den Ausbau von Ladeinfrastruktur und rüsten unser Netz für die kommenden Anforderungen. Auf dieser Seite finden Sie die Anmeldeformulare für die Ladeeinrichtungen und Informationsmaterial zum Thema Ladeeinrichtungen. Die Technische Richtlinie zum Anschluss von Ladeeinrichten enthält alle relevanten Fakten vom Anschluss bis zur Inbetriebnahme der Ladeeinrichtungen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

 
 

Photovoltaik und Kraftwärmekopplung

Um eine Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb am Niederspannungs-netz des Gemeindewerk Hördt zu betreiben und anzuschließen ist eine entsprechende vorherige Anmeldung erforderlich.

Im Leitfaden für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Netz des Gemeindewerk Hördt ist das Vorgehen beschrieben: