Das Bundesbauministerium fördert mit einem neuen Programm den freiwilligen Austausch von Nachtstromheizungen.
Abgabefrist: 30. November 2008
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können Zuschüsse von 250 Euro pro Gerät für die Außerbetriebnahme dieser Heizungstypen beantragen. Voraussetzung ist, dass dies 2008 oder 2009 geschieht und Daten für die wissenschaftliche Auswertung der Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. Pro Eigentümer ist die Förderung auf 50 Wohnungen begrenzt. Das Modellvorhaben soll die Grundlagen für die geplante künftige breit angelegte Unterstützung des Austausches im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms liefern.
Die Außerbetriebnahme alter Nachtstromspeicherheizungen soll nach der neuen Energieeinsparverordnung ab 2020 Pflicht für Mehrfamilienhäuser mit mindestens sechs Wohneinheiten sowie größere Büro- und Gewerbebauten werden.