Fernwärme - Tarife

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Preisstand: ab 01. Januar 2012

Tarife Fernwärmeversorgung
Anschlusswert
kW*
Grundpreis
netto
pro kW / Jahr
Grundpreis
brutto1
pro kW / Jahr
Arbeitspreis
netto
pro MWh2
Arbeitspreis
brutto1
pro MWh2
Zählermiete
netto
pro Monat
Zählermiete
brutto1
pro Monat
bis 299 32,52 EUR 38,70 EUR 58,66 EUR 69,81 EUR 7,00 EUR 8,33 EUR
Download: Ergänzende allgemeine Versorgungsbedingungen der Gemeindewerke Rülzheim (PDF)
Download: Preisblatt (PDF)
Download: EEX‐Börsenpreise zur Ermittlung des Fernwärme‐Arbeitspreises
Download: Technische Anschlußbedingungen TAB (PDF)
Download: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (PDF)


Berechnungsformel Arbeitspreisbestimmung zum 01.01.2012:
Ausgangsformel:
APaktuell = AP0 * [(0,85 * EEX/EEX0) + (0,15 * Wärme/Wärme0) ]

Anpassung zum 01.01.2012:
58,66 = 58,66 * (0,85 * (26,51 / 26,51) + 0,15 * (128,9 / 128,9))

Berechnungsformel Grundpreisbestimmung zum 01.04.2010
(errechneter Monatsgrundpreis x 12 = Jahresgrundpreis):
Ausgangsformel:
GPaktuell = GP0 * [(0,20 * Lohn/Lohn0) + (0,40 * INV/INV0) + 0,40]

Anpassung zum 01.01.2012:
2,71 = 2,71 * (0,2 * (115,9 / 115,9) + 0,40 * (102,5 / 102,5) + 0,40)


Hinweis: Die Beschreibung der Formel und deren Parameter ergeben sich aus dem aktuell gültigen Preisblatt, welches bei den Gemeindewerken Rülzheim
jederzeit kostenlos angefordert werden kann. Das Preisblatt steht auch auf der Homepage der Gemeindewerke unter http://www.gemeindewerke-ruelzheim.de als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Die zu Grunde gelegten EEX-Terminmarktpreise bzw. Preisindizes lassen sich auf der Homepage der Leipziger Energiebörse (http://www.eex.com) bzw. der Homepage des statistischen Bundesamtes (http://www.destatis.de) öffentlich zugänglich abrufen. Gerne erhalten Sie diese Daten auch bei den Gemeindewerken Rülzheim.

*) Der Mindestanschlusswert beträgt 10 kW.

1) In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19,00% enthalten. Eine Änderung der Mehrwertsteuersätze hat eine entsprechende Anpassung der Bruttopreise zur Folge. Die Differenz zur gültigen Mehrwertsteuer ist den Preisen dann hinzuzurechnen.

Die Fernwärmetarife werden ebenso angepasst, falls gesetzliche Abgaben (z.B. EEG, KWKG) eingeführt bzw. geändert werden.

2) Die Einheit Megawattstunden (MWh) entspricht 1.000 Kilowattstunden (kWh).

  • Download aktuelles Preisblatt

    • ab 01. Januar 2012
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